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Ein Programm, durch welches zu den am 27. und am 28. August zu haltenden öffentlichen Prüfungen der Zöglinge des Witzthumischen Geschlechts-Gymnasium und der Blochmannischen Erziehungsanstalt im Namen des Directors und der Collegen hochachtungsvoll und ergebenst einladet. Beigefügt sind die Gesetze, Haus- und Tagesordnung des Witzthum-Blochmannischen Gymnasial-Erziehungshauses, nebst Nachrichten über die Anstalt.
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